Vertragsübersicht der Notariatskanzlei Dr. Matthias Mlynek LL.M., MBL
Kaufvertrag
Beim Immobilienkauf gibt es vieles zu beachten. Ein kompetenter Ansprechpartner kann der Notar sein. Er kann prüfen, ob der Verkäufer auch der Eigentümer des Grundstücks ist, ob das Grundstück lastenfrei oder ob das Objekt mit Auflagen verbunden ist. Weiters kann er auch in Sachen Bebauungspläne, Wohnbauförderungen, Bauverhandlungen oder Nachbarschaftsrechte beraten.
Der Notar kann einen Kaufvertrag errichten, in dem neben dem Kaufpreis auch Rechte und Pflichten geregelt werden. Nötigenfalls veranlasst er die Lastenfreistellung des Grundstücks. Um die Kaufsumme sicher aufzubewahren, kann mit dem Notar ein Treuhandvertrag abgeschlossen werden. Zum Abschluss kann der Notar das Grundbuchsgesuch einbringen und den bei ihm treuhändig hinterlegten Kaufpreis an den Verkäufer übermitteln.
Bei Kauf und Verkauf von Immobilien sind viele Fragen zu beachten, beispielsweise:
- Ist der Verkäufer wirklich der Eigentümer des Grundstücks?
- Wer überwacht eigentlich die vollständige und pünktliche Bezahlung des Kaufpreises?
- Wer verständigt wann das Finanzamt?
- Lastet noch eine Hypothek auf dem Haus?
Schenkung
Ab welchem Wert sollte man eine Schenkung auch juristisch klären und absichern? Wer etwas schenken will (oder wer etwas geschenkt bekommt), denkt oft nicht daran, wie nützlich die Hilfe eines erfahrenen Juristen sein kann. In vielen Fällen ist die Errichtung eines Schenkungsvertrages dringend anzuraten.
Übergabe
Bei einer Übergabe wird im Unterschied zur Schenkung eine Gegenleistung vereinbart - etwa die weitere Versorgung des Übergebers oder auch ein Wohnrecht oder Ähnliches. Hier ist der Spielraum so groß, dass der Rat eines Fachmannes besonders viel wert ist. Bei allen Überlegungen zum Zeitpunkt der Übergabe, zur Gestaltung der Gegenleistungen und zur Regelung von pensions- und steuerrechtlichen Aspekten, kann ein Notar hilfreich sein.
Bevor die Entscheidung zu einer Schenkung oder Übergabe getroffen wird, sollte man sich einige Überlegungen vergegenwärtigen:
- Möchte ich schenken oder übergeben?
- Welche Gegenleistungen möchte ich bei einer Übergabe für mich vereinbaren?
- Welche Familienmitglieder müssen mitbedacht werden?
Berechnung Grunderwerbssteuer
Bei Schenkung oder Übergabe eines Gebäudes (Wohnhaus, Weinkeller usw.) ist die Grunderwerbssteuer durch den Gebäudewert zu berechnen. Um den Gebäudewert zu ermitteln, werden bestimmte Daten des Gebäudes benötigt (siehe Berechnungsblatt Gebäudewert).